| Diese Frage stellen sich nicht nur Existenzgründer, sobald sich dieser Gedanke konkretisiert, und womöglich das erste attraktive Objekt in den Blickpunkt gerät. Ebenso bei Betriebsübernahmen und zu Anfragen bei der Hausbank nach frischem Investitionskapital wird dieses Instrument zunehmend entscheidender.
Notwendig bei:
...Beantragung von Fördermitteln (z.B. Gründungszuschuss),
...Notwendigkeit von Fremdkapital über Hausbank , VC oder KfW o.ä.,
...also immer, wenn Sie fremdes Geld brauchen.
Sinnvoll bei:
...Betriebsübernahmen – gewissermaßen als schriftliche Fixierung des Status Quo,
...Neugründungen,
...also immer, wenn Sie die genauen Rahmenbedingungen noch nicht abschätzen können.
Die Frage nach dem Umfang eines Businessplanes läßt sich ungleich schwieriger beantworten. Bei Recherchen finden Sie in der Regel jede Menge Vorlagen von 5-100 Seiten. Wie im richtigen Leben, liegt hier normalerweise in der Mitte die Wahrheit. Die Schwerpunkte in den jeweiligen Businessplänen unterscheiden sich jedoch – je nachdem für welchen Fall der Plan geschrieben wird. Bei Betriebsübernahmen liegt dieser in der Aufbearbeitung der betriebswirtschaftlichen Zahlen und des Marktumfeldes. Im Fall der echten Neugründung liegt er Fokus in der Person des Gründers und der Geschäftsidee und deren Besonderheit, sowie der Unternehmensvision.
Durch die Begleitung von etwa 100 Gründungen pro Jahr, haben sich bei uns folgende Fehlerschwerpunkte hierzu herauskristallisiert:
Bei Neugründungen:
...die Auswirkungen einer selbstständigen Tätigkeit in der Gastronomie & Hotellerie auf das private und familiäre Umfeld wird deutlich unterschätzt,
...der Wahl des Standortes wird nicht die notwendige Bedeutung zugemessen,
...die Wettbewerbsdichte wird unterschätzt,
...das eigene Konsumverhalten wird i.d.R. auf den Markt als allgemeingültig projeziert, und damit eine Fehlentwicklung eingeleitet.
Bei Betriebsübernahmen:
...neuer Betreiber wird im Regelfall durch den Verkäufer auf eine schnelle Entscheidung gedrängt, wodurch Fehleinschätzungen und Unkenntnis von wichtigen Fakten zwangsläufig passieren,
...Unkenntnis der genauen Verbindlichkeiten, betriebswirtschaftlichen Zahlen etc.,
...Kundenverlust (zunächst) wird bei Fortführung des Betriebes nicht berücksichtigt,
...bei Nutzungsänderung werden konzessions-bedingte und baulich dadurch notwendige Investitionen übersehen,
...Investitionen werden i.d.R. Deutlich unterschätzt.
Als Fazit kann sicherlich festgehalten werden – und das stützen auch die entsprechenden Statistiken -, daß die schriftliche Fixierung des eigenen Geschäftsvorhabens, also der Geschäftsplan, zu jeder Vorbereitung der Selbstständigkeit dazugehört. Zwingend notwendig ist dabei auch das Einholen von verbindlichen Aussagen zu rechtlichen und steuerlichen Fragen. Diese dürfen verbindlich nur von den jeweiligen Berufsgruppen beantwortet werden – also nicht von jedem Existenzgründungsberater, und / oder Unternehmensberater.
Der Artikel wurde verfasst von Herr Martin Radunz, Inhaber von dem Beratungs-unternehmen M3-Hotelconsult, und Herr Günter K.-H. Gruber, freier Berater. Beide sind seit über 40 Jahren in der Hotel- und Gastronomie-Branche zu Hause. Herr Radunz hat seinen beruflichen Hintergrund in der internationalen Kettenhotellerie. Herr Gruber hat selbst über 20 Jahre ein 3-Sterne-Hotel als Eigentümer geführt. Telefon: 06071-921258, E-Mail: info@m3-hotelconsult.de , Internet: www.m3-hotelconsult.de |