Das OLG München hat entschieden, dass die Nutzung eines Films auf DVD gegenüber Nutzung auf Video keine eigenständige und neue Nutzungsart sei und hat damit die anderslautende Entscheidung des LG München I aufgehoben.
Das OLG ist der Auffassung, dass die DVD letztlich "nur" eine - wenn auch wesentliche - technische Weiterentwicklung der audio-visuellen Wiedergabetechnik sei. Des weiteren werde die DVD auf lange Sicht die Videokassette verdrängen. Demnach liege hinsichtlich der Verwertung von Filmen auf DVD gegenüber der Viedeoauswertung keine technische und wirtschaftliche eigenständige Verwertungsform vor, so das Gericht. Im zu entscheidenden Fall war deshalb die Klage eines Miturhebers eines Films (vorliegend der Filmarichtekt) gegen eine Produktionsfirma abgewiesen worden, weil die Produktionsfirma Inhaberin der sog. audio-visuellen Rechte war. Auch wenn zum Zeitpunkt der Rechtseinräumung im Jahre 1980 die Nutzung eines Films auf DVD noch nicht bekannt war sei mit der Einräumung der AV-Rechte die erst Ende der 90er Jahre erfolgte Nutzung des Films auf DVD hiervon erfaßt, urteilte das OLG München.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Revisionsverfahren beim BGH ist derzeit noch anhängig.
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