Markenrecht: @ als Bestandteil einer beschreibenden Angabe
02.12.2002
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat entschieden, dass das Zeichen "@" als Ersatz des Buchstabens "a" in einer beschreibenden Angabe nicht schutzbegründend wirkt. Der Geschäftsverkehr sei u.a. daran gewöhnt, dass "@" als Ausschmückung des Vokals "a" verwendet werde, so das BPatG. Eine derartige Gestaltung, die sich klanglich nicht auswirke, stelle ein werbeübliches Blickfangelement dar, dass die so gekennzeichneten Produkte als Waren des Internetzeitalters ausweise und daher als technisch innovativ erscheinen lasse. Die Entscheidung des BPatG hat zur Folge, dass im Rahmen der Anmeldung einer - zumindest sehr nahe an einer beschreibenden Angabe liegenden - Bezeichnung der häufig verwendete "Kunstgriff" statt einer Wortmarke einfach eine Wort-/Bildmarke anzumelden, dann nicht greift, wenn dieser "Kunstgriff" nur darin besteht, den Vokal "a" durch das "@"-Zeichen zu ersetzen.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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