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Neuer Meilenstein für das Betriebliche Gesundheitsmanagement in Deutschland 08.09.2009
  Betrieblicher Gesundheitsschutz erstmalig in Tarifvertrag verankert
 

Berlin: Das Betriebliche Gesundheitsmanagement gewinnt in deutschen Unternehmen und Behörden weiterhin an Bedeutung. Dies zeigt eine jüngst getroffene Tarifeinigung zwischen GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Den beiden Parteien gelang es am 27.7.2009 eine Übereinkunft u.a. zum betrieblichen Gesundheitsschutz von Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst zu finden. Damit wurde in Deutschland erstmailg eine tarifvertragliche Regelung für den öffentlichen Dienst zur Förderung der Mitarbeitergesundheit getroffen.
Im Tarifvertrag heißt es wörtlich: „Die Beschäftigten haben einen individuellen Anspruch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.“ Bei jedem Arbeitgeber wird eine „betriebliche Kommission“ eingerichtet, „deren Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Personal- bzw. Betriebsrat benannt werden.“ Dieses Gremium kann zeitlich begrenzte „Gesundheitszirkel zur Gesundheitsförderung einrichten, deren Aufgabe es ist, Belastungen am Arbeitsplatz und deren Ursachen zu analysieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation zu erarbeiten.“

Was bedeutet das für das Betriebliches Gesundheitsmanagement in deutschen Unternehmen und Behörden? In erster Linie zeigen die aktuellsten Entwicklungen, dass das Thema BGM zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es ist nicht verwunderlich, dass die Neuerungen in einem Bereich Premiere haben, der bekanntlich einem besonderen Belastungsprofil unterliegt. Die Mischung unterschiedlichster körperlicher aber vor allem psychischer Belastungsfaktoren prädestiniert das psycho-soziale Arbeitsumfeld für integrative Gesundheitsmanagement-Konzepte. Es ist anzunehmen, dass es zukünftig weitere Tarifverhandlungen nach diesem Model geben wird, da gerade die Belastungen durch psychische Arbeitsbedingungen stark zu genommen haben, wie der aktuelle Gesundheitsreport 7 für das Jahr 2008 der TK (Techniker Krankenkasse) zeigt.

Was bedeutet das für die Arbeitgeber? Gerade im öffentlichen Dienst, in dem das Betriebliche Gesundheitsmanagement schon etwas länger umgesetzt wird, muss zukünftig damit gerechnet werden, dass es zunehmend von Seiten der Arbeitnehmervertretungen Wünsche zur konkreten Reduktion von Gesundheitsbelastungen geben wird. Klassischer Weise können hierzu Arbeitskreise bzw. Gesundheitsausschüsse ins Leben gerufen werden,  die sich innerhalb von Gesundheitszirkeln mit ganz konkreten Gesundheitsbelastungen auseinander setzen und gemeinsam mit Arbeitgebervertretern Lösungen erarbeiten.
Der Nutzen dieser Gremien lässt sich anhand einer Vielzahl von Beispielen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung belegen. Darüber hinaus können sie als Instrument der Organisationsentwicklung betrachtet werden und helfen, die zukünftigen Herausforderungen des demografischen Wandels zu lösen.

Zu diesem aktuellen Anlass führt die UBGM - Unternehmensberatung für Betriebliches Gesundheitsmanagement vom 6.-7.10.09 ein Seminar "Betriebliches Gesundheitsmanagement I - Basisseminar" durch. Dieses richtiet sich speziell an Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, wie z.B. Verantwortliche aus den Personalabteilungen, Personalleiter, Betriebs- und Personalräte, Gesundheitsmanager und Betriebsärzte.

   
   
   
Eingestellt von*:   Stefan Buchner
Zugeordnet: Management & FührungKategorieUnternehmensberatung
 
 
 
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