Das LG Essen entschied mit Urteil vom 26.5.2004, Az. 44 O 166/03, zum sog. Font-Matching. Mit Font-Matching wird eine Technik zur Manipulation von Suchmaschinen bezeichnet. Es werden fremde Marken, irreführende Angaben etc. in der Hintergrundfarbe in den Text einer Website aufgenommen. Der Text kann vom User deshalb nicht ohne weiteres gelesen, aber von Suchmaschinen ausgewertet werden. In dem vom LG Essen entschiedenen Fall hatte die dortige Beklagte mittels Font Matching tausende Begriffe eingefügt, die mit dem Inhalt der Website in keinem Zusammenhang standen.
Das LG Essen sah in diesem Verhalten ein unlauteres Wettbewerbsverhalten i. S. v. § 1 UWG. Es begründete dieses damit, dass die Beklagte durch die Verwendung einer Vielzahl von Begriffen, die in keinem Zusammenhang zum Inhalt der Website standen, erreicht habe, dass ihre Internet-Seiten bei Anwendung von Suchmaschinen unter den ersten Anbietern benannt werde; dies bringe einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten mit sich, die ihre Website ohne manipulative Mittel im Internet präsentieren, so das LG.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht